Kircheneintritt und Wiedereintritt
Sie haben sich überlegt, in die evangelische Kirche einzutreten?
Dann sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie!
Wie geht das?
Am Anfang des Aufnahmeprozesses
steht ein Gespräch mit einem für Sie zuständigen Pastor oder einer
Pastorin. Wir wollen Ihre Fragen beantworten, Orientierung bieten und
Sie beraten. Natürlich beinhaltet dieses Gespräch keinerlei
Verpflichtung. Wenden Sie sich einfach an den für Ihren Bezirk
zuständigen Pastor oder Pastorin (siehe Bezirke).
Für die Menschen, die noch nie Mitglied in einer christlichen Kirche
waren, gilt: Die Taufe ist Voraussetzung für eine Aufnahme in die
evangelische Kirche. Es ist zwar die Regel, dass in den großen
christlichen Kirchen die Kinder getauft werden, aber auch
Erwachsenentaufen sind durchaus etwas ganz Normales.
(siehe Taufe)
Wenn Sie wieder in die evangelische Kirche eintreten bzw. aus einer anderen Kirche übertreten möchten, erfolgt die Aufnahme durch den Kirchenrat, dem die Leitung unserer Kirchengemeinde obliegt. Den Antrag stellt dann Ihr zuständiger Pastor /-in für Sie.
Und was kostet das?
Der Eintritt in die Kirche
kostet nichts. Als Mitglied der Kirche werden Sie - sofern Sie lohn-
oder einkommenssteuerpflichtig sind - Kirchensteuer zahlen. Sie beträgt
neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Durch diese Koppelung
nimmt die Kirchensteuer Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des
Einzelnen.