Kircheneintritt und Wiedereintritt

Sie haben sich überlegt, in die evangelische Kirche einzutreten?
Dann sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie!

Wie geht das?
Am Anfang des Aufnahmeprozesses steht ein Gespräch mit einem für Sie zuständigen Pastor oder einer Pastorin. Wir wollen Ihre Fragen beantworten, Orientierung bieten und Sie beraten. Natürlich beinhaltet dieses Gespräch keinerlei Verpflichtung. Wenden Sie sich einfach an den für Ihren Bezirk zuständigen Pastor oder Pastorin (siehe Bezirke).

Für die Menschen, die noch nie Mitglied in einer christlichen Kirche waren, gilt: Die Taufe ist Voraussetzung für eine Aufnahme in die evangelische Kirche. Es ist zwar die Regel, dass in den großen christlichen Kirchen die Kinder getauft werden, aber auch Erwachsenentaufen sind durchaus etwas ganz Normales.
(siehe Taufe)

Wenn Sie wieder in die evangelische Kirche eintreten bzw. aus einer anderen Kirche übertreten möchten, erfolgt die Aufnahme durch den Kirchenrat, dem die Leitung unserer Kirchengemeinde obliegt. Den Antrag stellt dann Ihr zuständiger Pastor /-in für Sie.

Und was kostet das?
Der Eintritt in die Kirche kostet nichts. Als Mitglied der Kirche werden Sie - sofern Sie lohn- oder einkommenssteuerpflichtig sind - Kirchensteuer zahlen. Sie beträgt neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Durch diese Koppelung nimmt die Kirchensteuer Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen.